Trauerbegleitung-Fuerth
Image default
Unternehmerisch (Wirtschaftlich)

Was steht im Führungszeugnis drin?

Was steht im Führungszeugnis? Ein Führungszeugnis, allgemein auch nahezu jedem Bürger als “Polizeiliches Führungszeugnis” bekannt, ist ein auf spezielles grünes Papier gedrucktes Dokument, das verrät, ob eine Person vorbestraft ist. Auf dem Formular sind neben personenbezogenen Daten auch Informationen von öffentlichem Interesse vermerkt. Zum Beispiel, ob die Person vor Gericht verurteilt wurde. Diese Frage ist besonders häufig hinsichtlich von Bewerbungen relevant. So kann man im Zweifelsfall auch erkenn, dass ein bestimmter Bewerber in der Vergangenheit relevante Straftaten begangen hat.

Kommt jede Straftat und jedes Vergehen in das Führungszeugnis?

Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von 91 oder mehr pro Tag werden im polizeilichen Führungszeugnis kosten festgehalten. Niedrigere Strafen erscheinen dagegen nicht in polizeilichen Führungszeugnissen. Es geht hier somit nicht darum, eine bestimmte Person an den Pranger zu stellen. Viel mehr sollen sich Arbeitgeber davon überzeugen können, dass ein Bewerber keine Gefahr für einen Betrieb darstellt. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn eine bestimmte Person wegen Körperverletzung verurteilt worden ist. Eben dies wäre dann in einem solchen Führungszeugnis vermerkt. Viele Bewerber fragen sich mitunter auch, ob es denn überhaupt mit rechten Dingen zugeht, wenn ein Arbeitgeber ein solches Dokument vorgelegt bekommen möchte. Dies ist jedoch eigentlich immer der Fall und es liegt auch im Ermessen des Arbeitgebers ein Dokument dieser Art von seinem Bewerber anzufordern. Gerade Berufe in Bildungseinrichtungen oder Jobs, dies sich auf die Pflege beziehen, verlangen sehr häufig ein solches Dokument.

Straftaten können teilweise verjähren

Die Beantragung eines Zertifikats kann recht kompliziert sein. Suchen Sie daher Hilfe beim korrekten Ausfüllen. Die Tilgungsfrist im Zentralregister beträgt je nach Höhe der Strafe 5, 10, 15 oder 20 Jahre. Hier findet § 46 BZRG Anwendung. Die 20-Jahresfrist zur Tilgung gilt nur für Verurteilungen zu Jugendstrafen oder Verurteilungen nach dem Erwachsenenstrafrecht, die 3 Monate überschreiten. Weiterhin sind auch Sexualstraftaten von Bedeutung. In den meisten Fällen findet man im Führungszeugnis keinen Eintrag auf informationen.