Vorbestrafungen können ein großes Problem werden. Vor allem dann, wenn in den Berufen mit Kinder, Jugendlichen und ähnlichem gearbeitet wird. Aus diesem Grund wurde das sogenannte Führungszeugnis ins Leben gerufen. Doch was genau steckt hinter dem Zeugnis? Wer kann es beantragen? Und welche verschiedenen Arten haben sich in den letzten Jahren daraus entwickelt? All diese Fragen und vieles mehr sollen in den folgenden Abschnitten beantwortet werden. Definition vom FührungszeugnisAbhängig vom Beruf oder der aktuellen Situation braucht es manchmal den Antrag von einem Führungszeugnis. Wie oben bereits angesprochen sollen damit vor allem die Kinder und Jugendliche geschützt werden. Besonders interessant in Berufen wie Lehrer oder Kindergärtner. Im Zeugnis selbst stehen die Straftaten und strafrechtlichen Vergehen der jeweiligen Person. Dank dieser Infos können sich Arbeitgeber ein besseres Bild von ihrem Gegenüber machen und entsprechend reagieren. Welche Arten stehen zur Verfügung?Mit Laufe der Zeit hat sich aus dem damaligen polizeilichen Zeugnis eine Vielzahl an Dokumenten entwickelt. Mittlerweile werden hauptsächlich zwischen den 4 folgenden Varianten unterschieden: => einfaches Zeugnis => erweitertes Zeugnis => europäisches Zeugnis => behördliches Zeugnis Für welches Modell sich am Ende entschieden wird, hängt ganz vom notwendigen Einsatzzweck und dem Ort ab. Generelle Übersicht kann man auf der Website vom Bundesamt für Justiz bekommen. Antragsstellung und KostenDes Weiteren kann der Antrag für ein Führungszeugnis auf verschiedene Wege erfolgen. Eines davon ist der Klassiker direkt vor Ort beim Amt. Doch immer beliebter wurde der Antrag online über das Internet. Dort müssen nur die notwendigen Infos ausgefüllt werden. Die Kosten können sich je nach Bundesland etwas unterscheiden. In der Regel werden aber nicht mehr als 12 oder 13 Euro fällig. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel zwischen 2 und 3 Wochen. Zudem wird empfohlen den Antrag einmal im Jahr zu erneuern. Weitere Informationen zum schnellen und richtigen Ausfüllen Ihrer Kontoauszüge finden Sie hier. Fordern Sie Ihren VOG jetzt online an, damit er schnell geprüft und bewertet wird. |